Ein neuer Gesetzesentwurf wurde im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern diskutiert. Dieser betrifft vor allem die jüngeren Angler im Land. Die Novelle sieht vor, in Zukunft auch die Personalien von Jugendlichen und unter 16-Jährigen auf Verlangen von Kontrolleuren zu prüfen. Ein Lichtbildausweis oder ein Schülerausweis müssten dann mitgeführt werden