Der Schuldspruch lautet: Mord durch Unterlassen aus niederen Beweggründen. Das Landgericht Rostock hat am 19. Dezember eine 24-jährige Mutter aus Güstrow zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht zeigte sich überzeugt, dass Isabell D. ihren einjährigen Sohn im September 2021 in ihrer Wohnung verdursten ließ.

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